Die richtige BU - Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Leben ist manchmal auch geprägt von unabwendbaren Schicksalsschlägen wie Krankheiten, Unfälle und dem Tod. Damit Sie im Zweifelsfalle für Sie selbst und Ihre Familie wenigstens finanziell auf derartige Eventualitäten abgesichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die kurz als Bu-Versicherung bezeichnete gehört wie auch die Unfallversicherung zu den Individualitätsversicherungen. Sie soll den sozialen Abstieg des Versicherungsnehmers in Berufs- und Privatleben verhindern, wenn er berufsunfähig wird und infolgedessen nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kann. Einhergehend werden mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Gefahren für Familie und Alter aufgefangen. Dieses umfangreiche Leistungspaket wird dagegen nicht mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erworben, da diese sich lediglich auf den Verlust der Arbeitsfähigkeit des Betroffenen bezieht.

Was ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Für ihren Abschluss sind drei Optionen vorgehen. So kann sie als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als zusätzliche Leistung zu einer Rentenversicherung oder zur Lebensversicherung hinzugefügt werden. Dann spricht man von der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, kann unter bestimmten Umständen, allerdings mit niedrigem Leistungsniveau, die Berufsunfähigkeit auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dagegen können ab 1. Januar 1961 Geborene lediglich einen beschränkten Schutz bei einer Erwerbsunfähigkeit beanspruchen. Als Bemessungsgrundlage für Leistungen im Schadensfall wird die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten im Rahmen seiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit veranschlagt. Leistungen werden bei einem Wegfall der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen um wenigstens 50 %. Eine Berufsunfähigkeit wird dann vom Leistungserbringer akzeptiert, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall medizinisch anerkannt für einen Zeitraum von wenigstens 3 Jahren seine Tätigkeit wie vor dem Schadensfalle nicht mehr mit gleichem Leistungspotenzial ausüben kann. Ältere Versicherungspolicen enthalten oft nicht diesen exakten Passus, sondern bemessen nach einer "voraussichtlich dauerhaften" Leistungsminderung des Versicherungsnehmers. Leistungen werden sofort erbracht, wenn die ärztliche Feststellung unter Einhaltung der Voraussetzung wie zuvor fundiert vorliegt.

Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mittels Klauseln wird der Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt. Die Leistung einschränkende Klauseln diesen dazu, um bei einem erhöhten Risikopotenzial wie etwa vorhandene Krankheiten, eine risikobehaftete Lebensführung oder etwa risikoreiche Berufe Folgen durch ebendiese aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Leistungserweiternde Versicherungsklauseln erhöhen dagegen den Versicherungsschutz. Die Erweiterungsklauseln kommen für bestimmte Risikogruppen in Frage. Versicherungsnehmer, die den ärztlichen Berufsbildern angehören, aufgrund ihres Berufs einem höheren Strahlenrisiko oder einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, können die Leistungserweiterung beanspruchen. Verbeamtete Personen passen ihren Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeitsversicherung mittels der Dienstunfähigkeitsklausel, Piloten dagegen mit der Flugverdienstunfähigkeitsklausel, auch Lizenzverlustversicherung, an.

Auch Menschen, die einen unentgoltenen Beruf ausüben und dadurch, wie etwa in einer Familie die Hausfrau, den Unterhalt oder die Versorgung anderer gewährleisten, können sich über die Bu-Versicherung absichern. Dies erscheint überaus sinnvoll, da die Arbeitskraft beispielsweise einer Hausfrau nicht ohne größeren finanziellen Aufwand ersetzbar ist. Ebenso können mit entsprechenden Klauseln Schüler, Studenten, Existenzgründer sowie Auszubildende ihr Berufsunfähigkeitsrisiko durch die Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

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